Der Artikel 2 des Grundgesetzes verbrieft das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
„Das ist so schön ausgedrückt, daß einem die Tränen die Backen runterlaufen können — Ja, und was ist davon verwirklicht?“ fragen wir mit Joseph Beuys.
Hinter den Zäunen und Schleusen der forensischen Psychiatrie geht jemand unruhig im Flur auf und ab. Er hat akute (und berechtigte) Angst vor der Zukunft, die ihn als "psychisch erkrankten Rechtsbrecher" erwartet - ganz gleich auf welcher Seite des Zauns, ob "drinnen" oder "draußen".
In einem der Zimmer, die er vom Flur aus erreichen kann, ist ein Raum im Raum aufgebaut. Ein kleines Zimmer aus Leinwänden, vier Quadratmeter groß, dessen Wände von Tag zu Tag weiter bemalt werden und in dessen Mitte eine Theaterfigur von Tag zu Tag mehr zum Leben erwacht.
Diesen Spiel-Raum betritt er und sagt: "Die Angst ist dann weg. Das beruhigt mich. Wenn ich da reingehe, bringt mich das irgendwie raus."
Gleichzeitigkeit von drinnen und draußen: Beruhigung, Balance.
Und dann: "Da ist mir was eingefallen! Hier kommt man auf Sachen, auf die kommt man gar nicht!"
Wenn das passiert ist, dann ist (im Kleinen, im Kellerraum) der Beweis erbracht, dass Krise Kunst braucht. Zumindest wenn — wie in KOBAs Sinne — künstlerische Arbeit bedeutet, die Entfaltung der Persönlichkeit radikal ernst zu nehmen.